Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
mit diesem Informationsblatt erhalten Sie Hinweise und Umsetzungsempfehlungen aus dem Leitfaden zum Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen. Die Maßnahmen wurden gemeinsam vom Bayerischen Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit sowie Kinder- und Jugendärzten und Allgemeinmedizinern im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erstellt.
Ziel ist es, den Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen und mit vorsorgenden Maßnahmen Ausbrüche von SARS-CoV-2 zu verhindern. Dazu ist es notwendig, Atemwegsinfektionen durch übliche virale Erreger von denen hervorgerufen durch SARS-CoV-2 zu unterscheiden.
Der beste Schutz ist ein niedriges Infektionsgeschehen in der Region.
Hierzu kann jeder einzelne der Gesellschaft einen großen Beitrag zu leisten. Auch Sie als Eltern bzw. Sorgeberechtigte. Wir alle tragen gemeinsam die Verantwortung, dass Kinder ihre Einrichtungen ohne einschneidende Unterbrechungen zum Wohle der Kinder- und Familiengesundheit besuchen können.
A) Was sind die Aufgaben von Ihnen als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte?
• Tragen Sie zu einem niedrigen Infektionsgeschehen in der Region bei, indem Sie die Hygieneregeln einhalten. Vermeiden Sie Massenveranstaltungen und bewahren Sie den notwendigen Mindestabstand.
• Verwenden Sie die Corona App.
• Bringen Sie Ihr Kind nicht in eine Betreuungseinrichtung, wenn
• Ihr Kind krank ist und folgende Krankheitszeichen hat: Fieber ab 38 Grad, Durchfall, starke Bauchschmerzen, Husten oder
• Wenn Sie oder das Kind Kontakt zu SARS-CoV-2-positiven Person hatten,
• Wenn Sie als Erwachsener Symptome einer CoVID-19 Erkrankung haben (Husten, Fieber, Geschmacksstörung)
• Die Verantwortlichen der Einrichtung prüfen anhand definierter Kriterien, ob eine Gefährdung und damit ein Grund für den Ausschluss in der Einrichtung besteht
• Durch Ihre Unterschrift auf einem von der Einrichtung ausgehändigtem Formular bestätigen Sie, dass Sie die Vorgaben kennen und befolgen und Ihr Kind ohne Gefahr für sich und andere in die Einrichtung kommen kann.
B) Was sind die Aufgaben der Verantwortlichen der Kindertagesbetreuung?
• Die Verantwortlichen der Kindertagesbetreuung sind verantwortlich, eine Art Eintrittskontrolle durchzuführen. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass ausschließlich gesunde Kinder die Einrichtung besuchen und damit das Risiko für einen Ausbruch minimiert wird. Gleichzeitig soll durch diese Maßnahme der Regelbetrieb für alle aufrechterhalten werden.
Leitfaden zum Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen in Kindertageseinrichtungen, 2020-08-12
• Sollte der Zutritt verweigert werden, erhalten Eltern das ausgefüllte Formular „Ausschluss Betreuung in der Gemeinschaftseinrichtung“. Sie erhalten die Empfehlungen, Kontakt zu ihrem Kinder- oder Hausarzt aufzunehmen.
C) Was sind die Aufgaben des Arztes?
• Der Arzt führt eine individuelle Risikoeinschätzung durch und entscheidet, ob das Kind aufgrund der Symptome und Hinweise in der Praxis vorstellig werden muss.
• Der Arzt trifft die Entscheidung, ob ein Abstrich und ein Test auf eine SARS-CoV-2 Infektion erfolgen muss.
• Der Arzt trifft weitere Entscheidungen im Sinne der Notwendigkeit einer symptomatischen Behandlung.
• Der Arzt stellt ggf. ein Attest zur Vorlage in der Einrichtung aus.
• Dieses ist gebührenpflichtig. Die Kosten sind von den Eltern/Sorgeberechtigten zu tragen.
FAQ für Eltern
1. Mein Kind hustet und niest? Welche Symptome sind nun „normal“, und bei welchen Symptomen muss ich an SARS-CoV-2 denken?
Das ist nicht pauschal zu beantworten. Sie sollten immer dann Kontakt zum Kinder- oder Hausarzt aufnehmen, wenn ihr Kind ein anderes Verhalten als sonst zeigt und dieser Zustand z.B. über zwei Tage besteht. D.h. konkret:
• Hat Ihr Kind Fieber? Oder erhöhte Körpertemperatur ab 38 Grad?
• Hat Ihr Kind Symptome wie Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen?
• Hat Ihr Kind starke Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder unklaren Hautausschlag?
• Sie konnten die Symptome durch übliche Maßnahmen nicht lindern und eine Besserung des Allgemeinzustandes ist nicht eingetreten, dann sollten Sie einen Arzt kontaktieren.
2. Soll ich nicht besser gleich in die Praxis fahren
?
Nein, es ist besser, wenn Sie erst telefonischen Kontakt mit der Praxis aufzunehmen. Die Mitarbeiter werden genau mit Ihnen besprechen, wie das weitere Verfahren ist. Einige Anfragen lassen sich sicher telefonisch klären und verhindern lange und unnötige Wartezeiten in der Praxis.
3. Wann muss ich Sorge haben, dass mein Kind an SARS-CoV-2 erkrankt sein könnte?
Ein Laie kann nicht entscheiden, ob es Symptome der Covid-19-Erkrankung sind oder Infektionen durch sonstige Erreger. Daher ist es wichtig, sich folgende Fragen zu stellen:
• Gibt es einen Grund zur Sorge, dass es sich um eine SARS-CoV-2 Infektion handeln könnte? Stellen Sie sich dabei folgende Frage:
o Sind die Infektionszahlen hinsichtlich SARS-CoV-2 in meinem Dorf/Stadt/Landkreis aktuell steigend?
o War ich in den letzten Tagen in einer Risikoregion?
o Hatte ich Kontakt zu einer Person, die an SARS-CoV-2 erkrankt ist?
Wenn Sie diese Fragen mit ja beantworten, sollten Sie Kontakt mit einem Kinder- oder Hausarzt aufnehmen. Bitte rufen Sie hierzu vorab an, ob und wann eine persönliche Vorstellung notwendig ist.
4. Wann macht es medizinisch Sinn, mein Kind auf SARS-CoV-2 testen zu lassen?
Die Entscheidung, ob ein Test angeraten ist, trifft der Kinder- oder Hausarzt bzw. die Gesundheitsbehörde.
5. Mein Kind hatte morgens Krankheitszeichen, wie Husten und Schnupfen und nur ganz leichtes Fieber. Ich muss zur Arbeit und habe keine Betreuung für mein Kind. Darf ich das Kind in die Einrichtung bringen, weil es eigentlich nicht „wirklich krank“ wirkt?
Nein, im Sinne der Gesamtverantwortung für die Gesellschaft und auch in Hinblick auf das Gesundheitsgeschehen, sollten Sie verantwortungsvoll handeln. Bringen Sie die Erzieher nicht in die schwierige Situation, entscheiden zu müssen, ob das Kind abgeholt werden muss. Damit ist weder Ihnen noch dem Kind geholfen.
Die Einrichtungen können nur dann offenbleiben, wenn auch die Eltern durch Verantwortung mit unterstützen. Ihr Kind wird in zwei, drei Tagen wieder ganz fit sein und die Einrichtung kann dadurch kontinuierlich geöffnet bleiben.
6. Dürfen die Verantwortlichen der Kindertagesbetreuung Ausnahmen machen, aufgrund von individuellen Problemen in Einzelfällen?
Nein. Die Verantwortlichen müssen sich an die Vorgaben der Ministerien halten. Es ist nachvollziehbar, dass es schwierige Situationen gibt. Vermeiden Sie jedoch im Sinn von allen Diskussionen mit den Verantwortlichen der Einrichtungen, da sich diese an die Vorgaben halten müssen. Nur im gemeinsamen Sinne können Ausbrüche und damit die Schließung von Kindertagesbetreuungen verhindert werden.
7. Wann ist ein Besuch der Kindertagesbetreuung wieder möglich?
Bei gutem Allgemeinzustand und mindestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptome und Fieberfreiheit. Eine Wiederzulassung ist ohne ärztliches Attest möglich.