Der Drei-Stufen-Plan, der sich grundsätzlich an der Sieben-Tage-Inzidenz des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, wird bis mindestens 30. November 2020 ausgesetzt.
Kinder dürfen nicht in der Kindertageseinrichtung/HPT betreut werden
, wenn eine SARS-CoV2-Infektion mit oder ohne Symptomatik (beim Kind) vorliegt oder sich das Kind in Quarantäne befindet.
Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand
mit Fieber, starkem Husten, Hals-oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung/HPT
. Einrichtungen bzw. Tagesmütter/Tagesväter sind berechtigt, in diesem Sinne erkrankte Kinder von ihren Sorgeberechtigten abholen zu lassen und einen Arztbesuch anzuregen.
Kindern in Kinderkrippe/Kindergarten/Kindertagespflege/HPT bis zum Schulalter ist bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitendenSymptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) ein Besuch der Kindertagesbetreuung ohne negatives SARS-CoV-2-Testergebnis (PCR-oder Antigen-Test, nachstehend: AG-Test) oder ärztliches Attest weiterhin möglich.
Kranke Kinder in Kinderkrippe/Kindergarten/Kindertagespflege/HPT bis zum Schulalter in reduziertem Allgemeinzustand
mit Fieber, Husten, Hals-oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Kindertagesbetreuung. Die Wiederzulassung zur Kindertagesbetreuung nach einer Erkrankung ist in Kinderkrippe/Kindergarten/Kindertagespflege/HPT erst wieder möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Für eine Wiederzulassung zur Kindertagesbetreuung ist zusätzlich zu der Symptomfreiheit von 24 Stunden die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR-oder AG-Test) oder eines ärztlichen Attests erforderlich
. Die Entscheidung über die Durchführung eines Tests wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeitzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.
In Übereinstimmung mit den Schulen können Schulkinder der Grundschulen/Grundschulstufen
bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) sowohl die Schule als auch den Hort und die HPT weiterhin besuchen. Für ältere Kinder ab Jahrgangsstufe 5
ist der Besuch von Schule und Hort bzw. HPT bei leichten, neu aufgetretenen Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR-oder AG-Test) oder ein ärztliches Attest vorliegt. Die Entscheidung über die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.
Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand
mit Fieber, Husten, Hals-oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht die Schule und somit auch nicht den Hort und die HPT besuchen. Die Wiederzulassung zum Besuch des Horts und der HPT erfolgt analog zur Wiederzulassung zur Schule. Das bedeutet, dass der Besuch des Horts und der HPT nach einer Erkrankung erst wieder möglich ist, sofern die Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Für eine Wiederzulassung an allen Schularten sowie zu Hort und HPT ist zusätzlich zu der Symptomfreiheit von 24 Stunden die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV2 (PCR-oder AG-Test) oder eines ärztlichen Attests erforderlich.
Die Entscheidung über die Durchführung eines Tests wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeitzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.