Organisation und Infos
Das Haus für Kinder “Sonnenschein” ist eine sozialpädagogische Einrichtung mit dem Ziel, die Familienerziehung zu ergänzen.
Öffnungs- und Abholzeiten
Abholzeiten Krippe, Kleinkindgruppe
Mo - Fr 11:15 - 11:30 Uhr, Kinder die nicht essen sollen in der Gruppe während des Essens 11:30 - 12:00 Uhr
Mittagesser vor dem Schlafen 12:00 - 12:15 Uhr oder nach Absprache
Mo - Do 13:30 Uhr gleitend bis 16:00 Uhr
Fr 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr
- Abholzeiten Kindergartengruppe:
Mo – Fr 11:45 - 12:15 Uhr
Mo – Do 13:30 Uhr gleitend bis 16:00 Uhr
Fr 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr
- Abholzeiten der Maxigruppe:
Mo – Fr 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo – Do 13:30 Uhr gleitend bis 16:00 Uhr
Fr 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr
- Öffnung der Hortgruppe
Mo - Do 11:00 – 16:30 Uhr
Freitag 11:00 – 14:00 Uhr
In den Schulferien Mo - Do 07:30 - 16:00 Uhr, Fr 07:30 - 14:00 Uhr
- Abholzeiten Hort
Mo, Fr gleitend von 14:45 Uhr bis 16:30 Uhr bzw. Fr 14:00 Uhr
Di, Mi, Do 14:45 Uhr bis 15:00 Uhr und 16:15 Uhr bis 16:30 Uhr
Beitragskosten
Beiträge für Kinder von 0 – 3 Jahren
Durchschnittliche tägliche Zeitfenster Gebühren für ein Kind Gebühren für ein Kind
Buchungszeit bis 31.08.2024 ab 01.09.2024
1 bis 2 Std.
nach Vereinbarung 123,– Euro 135,30 €
2 bis 3 Std. nach Vereinbarung 129,– Euro 141,90 €
Nach der Eingewöhnungszeit, muss laut BayKiBiG die Mindestzeit von 3 – 4 Std. gebucht werden!
3 bis 4 Std.
08:00 – 12:00 Uhr 135,– Euro 148,50 €
einschl. erster Abholzeit (Mindestbuchung)
4 bis 5 Std.
07:00 - 12:00 Uhr 140,– Euro 154,00 €
einschl. erster Abholzeit
5 bis 6 Std.
08:00 – 14:00 Uhr 146,– Euro 160,60 €
einschl. zweiter Abholzeit
6 bis 7 Std.
07:00 – 14:00 Uhr 151,– Euro 166,10 €
einschl. zweiter Abholzeit
7 bis 8 Std.
Mo – Do 08:00 – 16:00 Uhr 157,– Euro 172,70 €
Fr bis 14:00 Uhr
8 bis 9 Std.
Mo – Do 07:00 – 16:00 Uhr 163,– Euro 179,30 €
Fr bis 14:00 Uhr
Der Bayerische Landtag hat im Dezember 2019 ein Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Krippengeldes für Kinder von 1- 3 Jahre verabschiedet, das zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Sie haben ab sofort die Möglichkeit einen Antrag auf Krippengeld nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) zu stellen. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Antragsteller. Mit dem Krippengeld werden Krippengebühren bis zu 100 € pro Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern getragen werden. Das Krippengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die nach dem 01. Januar 2017 geboren sind und bereits ein Jahr alt sind. Das Krippengeld endet spätestens zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
Übergang Krippengebühr - Kindergartengebühr
In diesem Zuge ändert der Träger den Übergangszeitpunkt von Krippengebühren zu Kindergartengebühren. Die Gebühren für Kinder von 0 - 3 Jahren enden zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Ab 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre wird zahlen sie die Kindergartengebühr. Dabei ist es egal in welcher Gruppe sich das Kind noch/schon befindet.
Beiträge für Kinder von 3 - 6 Jahre
Anspruch auf Beitragszuschuss seit 01.09.2019:
Der Beitragszuschuss der Bayerischen Staatsregierung für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100 € pro Kind und Monat ist mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Weiter wurde ein Berechtigungszeitraum festgelegt. Dieser Zeitraum liegt zwischen dem ersten September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und der Einschulung.
Durchschnittliche tägliche Zeitfenster Gebühr für ein Kind Gebühr für ein Kind Gebühr (abzgl.. 100€ Buchungszeit bis 31.08.2024 ab 01.09.2024 Beitragszuschuss v.
Freistaat Bayern)
3 bis 4 Std. 08:00 – 12:00 Uhr 110,– Euro 115,50 € 10,- Euro / 15,50 €
einschl. erster Abholzeit
(Mindestbuchung)
4 bis 5 Std. 07:00 – 12:00 Uhr 121,– Euro 127,00 € 21,- Euro / 27,00 €
einschl. erster Abholzeit
5 bis 6 Std. 08:00 – 14:00 Uhr 132,– Euro 138,60 € 32,- Euro / 38,60 €
einschl. zweiter Abholzeit
6 bis 7 Std.
07:00 - 14:00 Uhr 143,- Euro 150,10 € 43,- Euro / 50,10 €
einschl. zweiter Abholzeit
7 bis 8 Std. Mo – Do 08:00 – 16:00 Uhr 154,– Euro 161,70 € 54,- Euro / 61,70 €
Fr bis 14:00 Uhr
8 bis 9 Std. Mo – Do 07:00 – 16:00 Uhr 165,– Euro 173,20 € 65,- Euro / 73,20 €
Fr bis 14:00 Uhr
Beiträge Hortgruppe (1. – 4. Klasse)
Beitrag bis 31.08.2024 Beitrag ab 01.09.2024
3 bis 4 Std.
1 – 3 Tage i. d. Woche 77,– Euro 80,80 €
(Mindestbuchungszeit)
4 bis 5 Std
4 Tage i. d. Woche 88,– Euro 92,40 €
5 bis 6 Std.
5 Tage i. d. Woche 99,– Euro 103,90 €
Der entsprechende Beitrag wird jeweils zum Anfang des laufenden Monats per Lastschrift von der Gemeinde eingezogen.
Eine Änderung der Buchungszeit innerhalb des Betreuungsjahres ist nach Ablauf von 3 Monaten möglich, wobei für jede Änderungsbuchung eine Gebühr von 1,50 € erhoben wird.
In dem jeweiligen Buchungssatzbeitrag ist das Getränkegeld enthalten. Wenn das Kind über Mittag (Krippe/Kleinkindgruppe 4 - 5 Stunden, Kiga ab 5 – 6 Std.) angemeldet wird, muss ein warmes Essen (Krippe/Kleinkindgruppe 2,65 € pro Tag/Kind, Kindergarten-/Maxigruppe 3,20 € pro Tag/Kind, Hort 3,60 € pro Tag/Kind) bestellt werden (Trägervorschrift). Das Mittagessen, das von der Fa. "Die Krake" aus Leinburg geliefert wird, können die Eltern über die App “kitafino” bestellen. Von "kitafino" werden zusätzlich 0,25 € pro gebuchtem Essen verlangt. Die Anmeldeinformationen erhalten Sie in der Einrichtung.
Aufnahmemodalitäten
- Krippe /Kleinkindgruppe/Kindergarten
Die Anmeldung erfolgt am Anfang des Jahres (Januar/Februar) für das kommende Betreuungsjahr. Aufgenommen werden Kinder zwischen 0 und 6 Jahren. Jedes Jahr im Januar rufen wir alle Eltern durch eine öffentliche Ausschreibung auf, ihr Kind telefonisch anzumelden, damit alle Kinder erfasst werden können. Es wird ein Termin für das Anmeldegespräch vereinbart, bei dem Kind und Eltern erste Kontakte mit den Erzieher*innen und der Einrichtung knüpfen. In diesem wird der Betreuungsvertrag ausgefüllt. Jedoch erst nach schriftlicher Zusage seitens des Trägers, wird das Kind zum vereinbarten Termin aufgenommen. Außerdem erhalten die Eltern bei diesem ersten Kontakt unser „Info-Heft“, in dem die Konzeption unserer Einrichtung in Ausschnitten enthalten ist. Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das ganze Betreuungsjahr vom 1. September bis 31. August des folgenden Jahres. Falls das Kind von der Krippengruppe in eine andere Gruppe wechselt, läuft der Wechsel automatisch. Das Kind sollte sich aus pädagogischer Sicht mindestens ein Jahr in der jeweiligen Gruppe befinden.
Bei Eintritt in die Einrichtung wird ein Nachweis über eine Masernimpfung (ab 1. Jahr) benötigt. Bei Kindern unter drei Jahren muss außerdem das Vorsorgeheft kontrolliert werden.
Aufgenommen werden Kinder zwischen der 1. und 4. Klasse. Die Anmeldung muss ein halbes Jahr vor dem neuen Schuljahr erfolgen und gilt grundsätzlich für das ganze Kindergarten- bzw. Schuljahr vom 1. September bis 31. August des folgenden Jahres. Es gelten die allgemeinen Kündigungsvereinbarungen.