Auszüge aus dem o. g. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Ersatz der Elternbeiträge auch für April und Mai 2021
Der Ministerrat
hat beschlossen, Eltern und
Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen auch im April und
Mai 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu entlasten.
Dies erfolgt unter denselben Voraussetzungen wie schon im Januar, Februar und März 2021
(vgl. 389.
und 398.
Newsletter). Der Beitragsersatz ist also für Kinder möglich, die die
Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle im betreffenden
Monat an nicht mehr als fünf Tagen besucht haben ( Bagatellregelung
).
Der Beitrag wird unabhängig davon ersetzt, ob die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im eingeschränkten Regelbetrieb
geöffnet ist oder aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz über dem Wert 100 eine Notbetreuung
anbietet.
Testpflicht für Schulkinder
... Eltern, die ihr Kind ohne Bescheinigung eines negativen Tests in den Hort schicken, erklären damit ihr Einverständnis, dass das Kind in der Einrichtung einen Selbsttest durchführt.
Auszüge aus dem 413. NewsletterEinführung der Testpflicht für Kinder und Jugendliche in den Schulen – mögliche Auswirkung für die Kinderbetreuung vor allem in den Horten
Für Schülerinnen und Schüler aller Schularten ist die Teilnahme am Präsenzunterricht und den Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie zur Notbetreuung und Mittagsbetreuung in Schulen aktuell an einen negativen Testnachweis geknüpft.
Diese Regelung
Das bedeutet: In der Mehrzahl der Fälle kann ein Schulkind in der Kindertageseinrichtung ohne zusätzlichen Nachweis bzw. Selbsttest
betreut werden, weil dies bereits in der Schule erfolgt ist.
Für die Fälle, in denen Schulkinder vor allem in den Horten und in der
Tagespflege im Rahmen der Kinderbetreuung zu testen sind, soll dies wie
in den Schulen erfolgen:
Bitte beachten Sie dabei:
Fallbeispiele